Dichtheitsprüfung
In der Regel müssen alle Abwasserleitungen dicht sein.
Für Sie als Grundstücksbesitzer sollte dieses als eigenes Interesse sein.
Bei einer undichten Abwasserleitung könnte dieses als Beispiel für Sie bedeuten:
Durch die Undichtigkeit des Kanals, kann Erdreich in die Abwasserleitung eindringen und so zur Verstopfung führen.Durch die Undichtigkeit des Kanals, kann es zur Verschmutzung des Grundwassers führen.Durch die Undichtigkeit des Kanals, kann das Erdreich verspülen und bildet ein Hohlraum unter dem Kanal so dass es zum Rohrbruch oder zur Absackung führen kann.Durch die Undichtigkeit des Kanals, kann so die Umwelt geschädigt werden.
Unsere zertifizierten Sachkundigen Mitarbeiter können mit der Dichtheitsprüfung solchen Schäden vorzeitig entgegen kommen.
Die Dichtheitsprüfung kann mit Luftprüfung oder mit der Wasserprüfung vorgenommen werden.
Eine TV- Kamerabefahrung ist auch möglich. Ein digitaler Bericht mit Protokollen sowie einer Bescheinigung werden erstellt.
Für die Dichtheitsprüfung gibt es verschiedene Verfahren:
Optische Inspektion:
Bevor die TV- Kamerabefahrung durchgeführt wird, wird die Grundleitung meistens mittels Hochdruckspülung bis zum Stadtkanal gereinigt. Anschließend wird die TV- Kamerabefahrung durchgeführt. Bei der Befahrung wird die Leitung auf DVD- Aufgezeichnet. Sollte bei der Inspektion keine Schäden festgestellt werden, gilt die Leitung als Dicht bzw. optisch Funktionsfähig.
Wasserprüfung:
Die Abwasseranlage wird bei der Wasserprüfung vom Kanalnetz durch eine aufblasbare Absperrblase getrennt und mit Wasser gefüllt. Die Leitung gilt als Dicht, wenn der Wasserverlust einen bestimmten Prüfwert nicht überscheitet.
Druckprüfung:
Die Abwasseranlage wird bei der Druckprüfung vom Kanalnetz durch eine aufblasbare Absperrblase getrennt und mit Druckluft gefüllt. Die Leitung gilt als Dicht, wenn der Druckverlust einen bestimmten Prüfwerten nicht überscheitet.
Haben Sie fragen über die Dichtheitsprüfung? Rufen Sie uns an, Wir beraten Sie gern.
Wir sind zertifizierte Sachkundige für Dichtheitsprüfung nach §61a NRW LWG.